Erwerbsminderungs- / Berufsunfähigkeitsrente
- Nichtgewährung einer Erwerbsminderungsrente bzw. einer Berufsunfähigkeitsrente, trotz
tatsächlicher Erwerbsfähigkeit von unter 6 Std. oder sogar 3 Std.
- Ablehnung eines Antrags auf Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben
- Nichtanerkennung tatsächlich vorliegender Erkrankungen / Leiden und der daraus
resultierenden Minderung der Leistungsfähigkeit
- Ablehnung eines Antrags auf Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben
wegen:
- Falscher / ungenügender Würdigung der eingereichten medizinischen Befunde / Atteste
- Fehlender Rücksprache mit den behandelnden Ärzten seitens des Rentenversicherungsträgers
- Entscheidungen nach Aktenlage ohne weitere (aber notwendige) Begutachtung
- Oberflächlicher / einseitiger Begutachtung durch den Arzt der Rentenversicherung