a
Logo Rechtsanwalt B. Pieda
Logo Rechtsanwalt B. Pieda

Eine Liste der Berliner Amtsgerichte und deren Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.
Sollte Ihnen die vorherige Beantragung der Beratungshilfe nicht möglich sein, kann ich im Rahmen einer nachträglichen Beantragung die Formalitäten für Sie übernehmen. Im Rahmen des gerichtlichen Vorgehens (Klage oder Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz) beantrage ich für Sie gerne Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. Wird Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gewährt, können alle Kosten vom Staat und der Gerichtskasse übernommen werden.
Ich prüfe für Sie, ob Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe möglich ist.