Kosten
Haben Sie keine Angst vor etwaigen Anwaltskosten! Bei geringem Einkommen und Vermögenslosigkeit besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung in verschiedenen Angelegenheiten (z.B. Widerspruch gegen einen Bescheid) gewährt. Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie wohnen, stellen. Beantragen Sie daher zunächst bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein mit dem Sie sich dann an mich wenden können.
Eine Liste der Berliner Amtsgerichte und deren Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.
Sollte Ihnen die vorherige Beantragung der Beratungshilfe nicht möglich sein, kann ich im Rahmen einer nachträglichen Beantragung die Formalitäten für Sie übernehmen. Im Rahmen des gerichtlichen Vorgehens (Klage oder Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz) beantrage ich für Sie gerne Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. Wird Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gewährt, können alle Kosten vom Staat und der Gerichtskasse übernommen werden.
Ich prüfe für Sie, ob Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe möglich ist.